AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen von KM Training

Geltung

Alle Angebote und Leistungen von KM Training erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

 

1. Selbstverantwortung

Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass er sich für gesund genug für eine sportliche Betätigung hält und die Verantwortung für sein Handeln während des Trainings/der Anwendung selbst trägt. Die Teilnahme an dem Training erfolgt auf eigenes Risiko.

Falls Zweifel an der eigenen Sporttauglichkeit bestehen, verpflichtet sich der Kunde,  zur Beurteilung seines Gesundheitszustandes und zur Testierung der Unbedenklichkeit, ein sportliches Training aufnehmen zu können, einen Arzt seiner Wahl aufzusuchen. Ferner verpflichtet sich der Kunde, das Training oder den Kurs zu unterbrechen, wenn gesundheitliche Probleme oder Bedenken auftreten.

Jeder Nutzer der sportlichen Angebote von KM Training hat eine für den Sport geeignete Kleidung zu tragen.

 

2. Keine Gewährleistung für gesundheitliche Beeinträchtigungen

KM Training ist bemüht, das Training/die Anwendung möglichst passgenau auf das sportliche Profil des Nutzers abzustimmen. Im Falle von gesundheitlichen Fragen, Komplikationen oder Beschwerden muss jedoch unbedingt ein Arzt konsultiert werden.

KM Training übernimmt, außer im Rahmen des in Ziff. 4 geregelten Umfangs, keine Haftung für Gesundheitsschäden, die ohne Verschulden eventuell während oder nach Abschluss des Trainings aufgrund oder im Zusammenhang mit den Trainingsmaßnahmen auftreten.

Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die Trainer und die Verantwortlichen von KM Training für sämtliche Schäden, seien es körperliche, materielle oder immaterielle Schäden, die ihm durch die Teilnahme an dem Training entstehen – und nicht durch Verschulden des Trainers zustande gekommen sind – nicht verantwortlich machen kann. Gesundheitliche Probleme, die ohne Verschulden der Trainer von KM Training, allein durch die Teilnahme an der Trainingseinheit hervorgerufen oder verstärkt werden, unterliegen keinem Versicherungsschutz. Eine Haftung für die durch die Kursteilnahme verursachte Verstärkung bereits bestehender gesundheitlicher Probleme wird nicht übernommen. Kursteilnehmer mit bestehenden gesundheitlichen Problemen (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen) sind verpflichtet, ihre Teilnahme an der Trainingseinheit mit dem behandelnden Arzt abzustimmen und dem Trainer zu melden.

 

3. Keine Gewährleistung für individuellen Trainingserfolg

Der Eintritt des Trainingserfolges ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Dazu gehören u.a. die Disziplin des Sportlers, seine technische Ausführung der Übungen und die eigene körperliche Verfassung. Diese Faktoren sind von KM Training nicht beeinflussbar. Daher kann KM Training keinen konkreten Erfolg der Übungen und eine abschließende Leistungssteigerung zusichern.

 

4. Haftungsbestimmung

KM Training haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten durch die Trainer beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat oder vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz, auch für Schadenersatzansprüche aus entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

KM Training übernimmt insbesondere keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Wertsachen wie Schmuck, Geld, Taschen oder Kleidung, die unbeaufsichtigt in den Trainingsräumen liegen gelassen werden.

 

5. Bezahlung des Trainingsangebotes / der Anwendung

Die Trainingsgebühr bzw. die Zeitkarte ist bei Trainingsbeginn bar zu bezahlen. Sie versteht sich inkl. MwSt. Eine Überweisung der Gebühr ist auch möglich. In diesem Fall ist die Rechnung über die Trainingsgebühr umgehend, innerhalb von 5 Werktagen auf das in der Rechnung aufgeführte Konto von KM Training einzuzahlen. Erfolgt die Zahlung des Teilnehmers nicht fristgerecht und/oder vollständig und/oder zahlt er auch nach Mahnung nicht, so steht es KM Training zu, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle werden die Stornogebühren gem. Ziff. 6 fällig.

 

6. Rücktritt / Stornogebühren

Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, bis 24 Stunden vor einer Trainingseinheit von dieser Einheit zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung (Stornierung) kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Bei einem Nichtantritt des Teilnehmers ohne vorherige rechtzeitige Stornierung (24 Stunden), wird die Gebühr für die Trainingseinheit zur Zahlung fällig.

Der Teilnehmer muss den Gesamtpreis auf jeden Fall bezahlen, wenn die Trainingseinheit gestartet ist, auch dann, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden, z.B. wegen Krankheit oder höherer Gewalt, die Einheit nicht zu Ende führen kann.

Die Zeitkarten sind ab Kaufdatum für sechs Monate gültig.

 

7. Ausfall durch den Veranstalter

Wir behalten es uns vor, das Training 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Wir werden uns bemühen, den angemeldeten Teilnehmern einen Alternativtermin anzubieten. Schadensersatzansprüche durch Terminausfälle können seitens der Kunden nicht erhoben werden.

 

8. Weitergabe von Kundendaten

Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte findet nicht statt. Die erfassten Daten dienen einzig und allein der Erstellung der Trainingspläne und der Abwicklung der geschäftlichen Vorgänge.

 

9. Sonstige Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

Stand: August 2015